Noch einen Monat bis zur Bundestagswahl am 24. September 2017 in Deutschland:

Der Bundeswahlleiter hat am 18. August 2017 eine kostenlose Publikation mit den Wahlergebnissen aller Bundestagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht.
Einfach die nachfolgende Grafik anklicken um sich die PDF-Datei anzusehen. (560 kB)
Auf wahlumfrage.de gibt es seit gestern eine Liste zu allen 299 Wahlkreisen, wo bis zur Bundestagswahl am 24. September 2017 versucht wird möglichst viele Stimmzettelmuster zu verlinken.
„‚Das Rennen um Platz eins ist gelaufen‘: FDP-Chef Christian Lindner glaubt zu wissen, wer die Bundestagswahl am 24. September gewinnt. In einem Interview verteidigt er außerdem seine umstrittene Äußerung zur Krim.
[…] ‚ Martin Schulz hält nur noch die Kulisse der Zuversicht aufrecht‘, erklärte Lindner. Er glaube nicht, dass der SPD-Kanzlerkandidat den Umfragerückstand noch aufholen könne.
„Die spannende Entscheidung ist der Platz drei. Daran zeigt sich, welche Botschaft von der Bundestagswahl ausgeht“, so Lindner weiter. Der FDP-Chef kündigte an, sich im Wahlkampf voll auf „diese Auseinandersetzung“ zu konzentrieren. […]“
Quelle: spiegel online
„Was Union und SPD netzpolitisch für nach der Wahl versprechen, klingt zum Teil ganz gut. Nur steht vieles im krassen Gegensatz zu dem, was die Regierungsparteien in den letzten vier Jahren gemacht haben.
Vielleicht muss man auch mal mit etwas Positivem anfangen: Die digitalen Aspekte der Regierungsprogramme von CDU/CSU und SPD lesen sich im Großen und Ganzen nicht allzu schlecht. Das mag daran liegen, dass solche Wahlprogramme immer stark in Richtung Wahlwerbung gehen und dazu geschrieben werden, sich gut anzuhören.
Eine winzige, leicht übersehbare Kleinigkeit irritiert jedoch beim näheren Hinsehen. Denn die Pläne der Volksparteien lesen sich, als könnten sie gar nicht erwarten, nach der Wahl endlich mal ihre grandiose Digitalpolitik umsetzen zu können. Aber – sie hätten die letzten vier Jahre ungefähr alles umsetzen können. Haben sie aber nicht, stattdessen schreiben sie es jetzt auf. Immerhin versetzt mich diese leicht absurde Haltung in die Lage, Ausschnitte der Regierungsprogramme der Volksparteien abzugleichen mit ihrer bisherigen Politik. …“
Quelle: spiegel online
WIESBADEN – Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 6. und 7. Juli 2017 in Berlin für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass folgende 8 Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz) und deshalb bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl 2017 am 24. September 2017 keine Unterstützungsunterschriften beibringen müssen:
Im 18. Deutschen Bundestag vertretene Parteien:
Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien:
Folgende 40 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen; Kurzbezeichnung in Klammern):
Für die Partei FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER), die ebenfalls eine Beteiligungsanzeige eingereicht hatte, war bereits festgestellt worden, dass sie im Bayerischen Landtag seit dessen letzter Wahl mit 19 Abgeordneten vertreten ist (siehe oben).
Die vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2017 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2.000 Wahlberechtigten, erforderlich.
Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitern sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens 17. Juli 2017, 18:00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die Kreiswahlausschüsse beziehungsweise Landeswahlausschüsse am 28. Juli 2017.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 05/17 vom 7. Juli 2017 des Bundeswahlleiters
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