
>> Aktuelle Wahlumfragen zur Bundestagswahl in Deutschland auf wahlumfragen.org
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Leider gibt es seit Wochen nur noch wenigen Veränderungen in den Wahlumfragen zur Bundestagswahl 2017. So stellt man bei der Beobachtung des Wahltrends von wahlumfragen.org fest, dass die Union und die SPD seit dem TV-Duell der Kanzlerkandidaten jeweils leicht verloren hat und die kleineren Parteien leichte Zugewinne verzeichnen konnten.
WIESBADEN – Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 6. und 7. Juli 2017 in Berlin für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass folgende 8 Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz) und deshalb bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl 2017 am 24. September 2017 keine Unterstützungsunterschriften beibringen müssen:
Im 18. Deutschen Bundestag vertretene Parteien:
Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien:
Folgende 40 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen; Kurzbezeichnung in Klammern):
Für die Partei FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER), die ebenfalls eine Beteiligungsanzeige eingereicht hatte, war bereits festgestellt worden, dass sie im Bayerischen Landtag seit dessen letzter Wahl mit 19 Abgeordneten vertreten ist (siehe oben).
Die vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2017 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2.000 Wahlberechtigten, erforderlich.
Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitern sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens 17. Juli 2017, 18:00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die Kreiswahlausschüsse beziehungsweise Landeswahlausschüsse am 28. Juli 2017.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 05/17 vom 7. Juli 2017 des Bundeswahlleiters
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